Erklärung zur Barrierefreiheit
Einleitung
Die GeWaPur GmbH ist bemüht, ihre Website https://gewapur.de im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://gewapur.de.
Rechtsgrundlagen und Standards
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), abgeleitet aus dem European Accessibility Act (EAA).
Dabei wird insbesondere die harmonisierte Norm EN 301 549 in der jeweils gültigen Fassung herangezogen, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA basiert.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website https://gewapur.de ist nach eigener Prüfung weitgehend mit den Anforderungen der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie den einschlägigen Vorgaben des BFSG vereinbar.
Es bestehen einzelne, nachfolgend beschriebene Barrieren, die voraussichtlich keinen erheblichen Einfluss auf die Nutzung der Kernfunktionen haben.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind zum Zeitpunkt der letzten Prüfung nicht vollständig barrierefrei:
| Beschreibung | Auswirkung | Geplante Maßnahme |
|---|---|---|
| Wishlist-Link / Sprache einzelner Textelemente: Teilweise englische Bezeichnung (z.B. title-Attribut „Wishlist products“) im Bereich Merkliste/Wishlist. | Geringfügige Irritation für Nutzer mit Screenreader und für Personen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen; betrifft kein zentrales Bedienelement. | Vereinheitlichung der Sprache auf Deutsch in einer der nächsten Theme-Anpassungen. |
| Header-Icons (Warenkorb, Wishlist): Die Icons verfügen derzeit über ein title-Attribut, aber noch nicht überall über ein explizites aria-label bzw. eine gleichwertige programmatische Beschriftung. | Assistive Technologien können die Funktion meist vorlesen, die semantische Benennung entspricht jedoch noch nicht vollständig den Best Practices der WCAG 2.1. | Ergänzung geeigneter aria-Attribute oder sichtbarer Textalternativen für eine eindeutige und robuste Benennung. |
| Kontrast im Hover-Zustand einzelner Bedienelemente: Die Hover-Farbe des Warenkorb-Icons (#ffa500) erreicht im Hover-Zustand nicht den empfohlenen Kontrast im Sinne der WCAG 2.1. | Geringe Beeinträchtigung der Wahrnehmbarkeit im Hover-Zustand, insbesondere für Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen; der normale Zustand ist nutzbar. | Anpassung der Hover-Farbe an die Kontrastanforderungen (WCAG 2.1, mindestens AA) im Rahmen eines zukünftigen Theme-Updates. |
Es kann darüber hinaus vorkommen, dass einzelne neu eingestellte Inhalte (z.B. Produktbilder oder PDFs) noch nicht vollständig barrierefrei sind (z.B. fehlende Alternativtexte oder unzureichende Strukturierung). Diese Inhalte werden sukzessive überprüft und überarbeitet.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 07.01.2026 erstellt bzw. zuletzt aktualisiert.
Grundlage der Bewertung ist eine kombinierte Selbstbewertung bestehend aus manueller technischer Prüfung des HTML-Codes, Überprüfung der semantischen Struktur (z.B. main, nav, Überschriftenstruktur, Skip-Links, ARIA-Attribute), Tests der Tastaturbedienbarkeit und grundsätzlicher Screenreader-Kompatibilität sowie stichprobenartiger Nutzung automatisierter Prüfwerkzeuge (z.B. Kontrast- und Struktur-Checks).
Die Website wird regelmäßig gepflegt und bei wesentlichen Änderungen erneut geprüft, um die Barrierefreiheit weiter zu verbessern.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu (noch) nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
- E-Mail: info@gewapur.de
- Betreff: „Barrierefreiheit gewapur.de“
Bitte beschreiben Sie die Barriere möglichst genau (URL, Beschreibung des Problems, ggf. verwendetes Endgerät, Browser, assistive Technologie), damit eine zielgerichtete Prüfung und Lösung möglich ist.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist beantwortet oder nicht zufriedenstellend gelöst wurde, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Web: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de
Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen; das Verfahren ist für Sie kostenlos und es ist kein Rechtsbeistand erforderlich.